FAQ/Wissen
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Apostille?

Neben der Beeidigung kann auf einer Übersetzung auch eine Apostille angebracht werden. Durch das Setzen einer Apostille auf das Dokument wird die Unterschrift des beeidigten Übersetzers vom Landgericht bestätigt. Die Apostille gilt für Länder, die dem Apostilleabkommen angeschlossen sind. Wir können ein Dokument für Sie mit einer Apostille versehen. Damit sind zusätzliche Kosten und eine etwas längere Lieferzeit verbunden.
Die Apostille wird von Ländern anerkannt, die dem Apostilleabkommen angeschlossen sind (Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961). Ständig treten weitere Länder diesem Abkommen bei. Eine aktuelle Liste der Länder, die die Apostille anerkennen, finden Sie über www.dnoti.de/DOC/2007/2000.doc. Eine Apostille ist in diesen Ländern für die Anerkennung der Übersetzung in der Regel ausreichend. Apostillen können auf Niederländisch, Englisch, Deutsch, Französisch, Spanisch und Italienisch abgegeben werden und sehen in der Praxis aus wie ein Aufkleber mit Stempel und Unterschrift des Gerichtsmitarbeiters.
Wir können ein Dokument für Sie mit einer Apostille versehen.
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